Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur eidg. Berufsprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Zugelassen wird, wer:
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem kleinen oder mittleren Unternehmen KMU in einer Führungsposition nachweist; oder
b) über mindestens acht Jahre Berufserfahrung in einer KMU-Führungsposition verfügt; und
c) die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen vorweisen kann.
Die Berufserfahrung in einer Führungsposition wird in der Regel in einer Vollzeitstelle erlangt. Wird in einer Teilzeitstelle gearbeitet, muss diese mindestens 50% umfassen, und die verlangte Berufserfahrung wird entsprechend verlängert. Beispiel: Zwei Jahre Berufserfahrung in einer Vollzeitstelle entsprechen vier Jahren Berufserfahrung in einer 50%-Teilzeitstelle. Ein Unterbruch in der Berufspraxis (z. B. Militärdienst in einer Führungsfunktion) wird als Teilzeitarbeit zu 50% angerechnet. Die Familienbetreuung wird ebenfalls zu 50% angerechnet, sofern daneben mindestens eine 50%-Teilzeitstelle in einer Führungsfunktion wahrgenommen wird.
In einer Führungsposition arbeiten heisst:
Führungs- und Managementaufgaben in einem kleinen oder mittleren Unternehmen KMU wahrnehmen; mind. zwei Mitarbeitende (inkl. Lernende) anleiten und beurteilen.
Zulassungsabklärung für die eidg. Berufsprüfung
Sind Sie nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Gerne prüfen wir im Rahmen einer Vorabklärung, ob Sie für die eidg. Berufsprüfung zugelassen sind. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Zulassung zum Lehrgang
Auch wenn Sie die Zulassungsbedingungen für die eidgenössische Berufsprüfung noch nicht erfüllen, können Sie den Lehrgang besuchen und erhalten bei erfolgreichem Abschluss aller Module das ME-Diplom. Die Modulabschlüsse behalten ihre Gültigkeit während fünf Jahren. In diesem Zeitraum kann die eidg. Prüfung abgelegt werden.